Rechtsprechung
OLG Koblenz, 12.08.1980 - 1 Ss 253/80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,22988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 20.06.1997 - 12 M 2541/97
Sonntagsfahrverbot; Frische Milch; Frisches Milcherzeugnis; Geringe Haltbarkeit
Abgesehen davon, daß der Begriff der Frische auch einen Zeitfaktor umfaßt (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 12.8.1980 - 1 Ss 253/80 -, LRE 12, 284 (287)), mithin Lebensmittel, deren Produktionszeitpunkt bereits geraume Zeit zurückliegt, nach allgemeiner Anschauung nicht mehr als frisch bezeichnet werden können - mögen sie auch aus ehemals frischen Bestandteilen hergestellt worden sein -, muß berücksichtigt werden, daß es sich bei den in § 30 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 a) bis c) StVO genannten Lebensmitteln um Produkte handelt, die etwa wie Fisch und Milcherzeugnisse ihrer Natur nach leicht verderblich sind.